SPD-Antrag zur Rettung der weiteren Zusammenarbeit der Sylter Gemeinden wurde von der Mehrheit angenommen

Die Sylter SPD setzt weiter auf gemeinsames insulares Handeln. „Die drängendsten Probleme Sylts, dazu gehört ganz sicher das Defizit an bezahlbarem Wohnraum für Insulaner, lässt sich nur lösen, wenn möglichst alle Sylter Gemeinden an einem Strang ziehen“, so fasst Holger Weirup, SPD Fraktionsvorsitzender in der Sylter Gemeindevertretung , die Haltung der Sozialdemokraten zusammen.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Antrag zu sehen, der erfolgreich von der  SPD-Fraktion bei der letzten Sitzung in die Gemeindevertretung eingebracht wurde. Es ging darum, das 2014/15 von allen Sylter Gemeinden beschlossene Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) weiter mit Leben zu füllen. Angeblich soll das von allen Gemeindevertretungen nie Gültigkeit gehabt haben, da es keinen von allen Gemeinden unterzeichneten Vertrag gegeben habe.

Die Überprüfung dieser Rechtsfrage ist der Kern des Antrages, der jetzt eine Mehrheit in der Gemeindevertretung Sylt fand. Der Antrag im Wortlaut:

Antrag der SPD-Fraktion auf rechtliche Prüfung der „Nichtanerkennung des Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) der Landesplanung“

„Hiermit beantragt die SPD-Fraktion die rechtliche Prüfung der „Nichtanerkennung des Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) der Landesplanung.“

Die Behauptung der Landesplanung (Schreiben vom 14.09.2020 vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung) das von allen Gemeinden beschlossene Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) wäre nicht gültig, da eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden fehlt soll rechtlich durch einen Fachanwalt geprüft werden.

Begründung:

„Das WEK, Teil B „Ermittlung neuer Wohnbauflächen für den Wohnungsneubau“ sowie das Wohnungsmarktkonzept (WMK) wurde im Sommer 2014 von allen Gemeinden beschlossen. Das WEK, Teil A „Einsatz öffentlichen Planungsrechtes und ergänzende privatrechtliche Absicherungen” wurde im Sommer 2015 von allen Gemeinden beschlossen – seitens der Gemeinde List mit einem Vorbehalt u.a. hinsichtlich der Nichtanrechnung von Personalwohnungen. Der Vorbehalt wurde im Frühjahr 2017 durch Beschluss der Gemeinde List aufgehoben“ (siehe Vorlage 2020/OE/0052)

Es gibt also bereits eine beschlossene insulare Grundlage für die Wohnraumentwicklung.

Nun plötzlich, nach mehreren Jahren erkennt die Landesplanung das von allen Gemeinden beschlossene Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) nicht mehr an. Es würde eine Vereinbarung zwischen den Gemeinden fehlen, was erst mit Schreiben vom 14.09.2020

vom Ministerium mitgeteilt wurde. Wenn tatsächlich eine derartige Vereinbarung für die Gültigkeit des WEK notwendig gewesen wäre, hätte die Landesplanung deutlich früher darauf hinweisen müssen. Jetzt entsteht der Eindruck diese Behauptung würde Landesseitig genutzt um Druck auf die Insel auszuüben den ROV zu unterzeichnen. Das ist nicht einfach hinnehmbar, eine rechtliche Prüfung ist angebracht.