Amtsmodell – koste es, was es wolle

Alle sachlichen Argumente blieben unberücksichtigt, mit einer Stimme Mehrheit setzten CDU und SWG den Beitritt der Gemeinde Sylt zum sogenannten „Amtsmodell“ durch. Der Sylter Wählergemeinschaft war ihr Antrag, der die Struktur der Verwaltung und Selbstverwaltung nachhaltig zum Nachteil der Gemeinde verändern wird, noch nicht einmal eine schriftliche Begründung wert. Auch die mündlichen Begründungen der Befürworter beruhten kaum auf Fakten, SWG und CDU vermittelten den Eindruck, das Amtsmodell auch ohne Kenntnisse der Gesetzeslage durchdrücken zu wollen – koste, was es wolle. Und das ist wörtlich gemeint, denn die grundlegende Umstrukturierung der Verwaltung kommt die Insel teuer zu stehen. Zum System des Amtsmodells, wie es auf der Insel praktiziert werden soll, gehört es, dass ein Amtsdirektor der Inselverwaltung vorsteht. Er wird vom Amtsausschuss bestimmt und belastet die Bilanz mit einem sechsstelligen Betrag. Damit verliert der gewählte Bürgermeister Nikolas Häckel zwar einen Großteil seiner Aufgaben, muss aber trotzdem bis zum Ende seine Amtszeit in etwa gleicher Höhe wie der Amtsdirektor bezahlt werden. Dem Bürgermeister muss dann auch, wie zum Beispiel seiner Kollegin in der Gemeinde Wenningstedt-Braderup, der vier Menschen zuarbeiten, ein Stab von mindestens zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite gestellt werden  – was die Kosten weiter in die Höhe treibt.

Verwaltungsfachleute rechnen damit, dass das Amtsmodell rund eine halbe Million Euro jährlich mehr kosten wird als die aktuell arbeitende Verwaltung. Es bleib zu fragen, ob die bisherigen vier Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt sich bewusst sind, dass auch zusätzlichen Kosten auf sie zukommen.

Ein Argument, mit der der Öffentlichkeit das Amtsmodell schmackhaft gemacht werden sollte, war die Schaffung einer gesamtinsularen Organisation. Das soll der Amtsausschuss sein, in den von den Gemeinden Mitglieder entsandt werden, die nach einem komplizierten Stimmenschlüssel als Selbstverwaltung des Amtes dienen sollen. Mit einer rund 75-prozentigen Stimmenmehrheit der Gemeinde Sylt und einer deutlichen Dominanz der CDU-Vertreter kann das Gremium aber keine gesamtinsularen Entscheidungen über eine gemeinsame Bauleitplanung fällen. Das sieht das entsprechende Gesetz nicht vor. Das Amtsmodell kann eben tatsächlich kein gemeinsames Beherbergungskonzept für die Insel durchsetzen, auch wenn es von einigen konservativen Gemeindevertretern behauptet wird.

Dass wir unter anderem mit dem Landschaftszweckverband und dem Flughafen-Zweckverband schon gesamtinsulare Gremien haben, fällt bei der Argumentation der Amtsmodell-Befürworter auch unter den Tisch.

Was ist zu erwarten, wenn am 1.7.2023, wie jetzt beschlossen, das Amtsmodell eingeführt wird? Die Gemeinde Sylt verliert die Möglichkeit, mit ihrer Selbstverwaltung (Gemeindevertretung und Ausschüsse) zeitnah auf die Verwaltung einzuwirken. Ein von den Bürgerinnen und Bürgern gewählter Bürgermeister wird durch einen vom Amtsausschuss nach Parteiinteressen ausgesuchten Amtsdirektor ersetzt. Und schließlich wird die Verwaltung durch zwei teure Spitzen und Doppelstrukturen deutlich teurer.

Der Wunsch einiger Gemeindevertreter, den gewählten Bürgermeister zu entmachten, kommt die Gemeinde nicht nur teuer zu stehen, es ist auch ein Verlust kommunaler Demokratie und Bürgernähe zu befürchten

Darum werden wir Sozialdemokraten uns zusammen mit Bündnis90/Die Grünen, dem SSW, den Insulanern und der Partei Zukunft  dafür einsetzen, dass zur Kommunalwahl am 14.05.23 die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sylt die Möglichkeit erhalten, über einen Beitritt der Gemeinde Sylt zum Amt Landschaft bzw. über Alternativen abzustimmen. So funktioniert lebendige Demokratie in der Gemeinde!

Holger Weirup, Gerd Nielsen, Eberhard Eberle (Gemeindevertreter)

Peter Marnitz (Ortsvereinsvorsitzender)