Auch die SPD nimmt auf die Grundeigentümer Rücksicht. Sie steht auf dem Standpunkt, dass man auch eine 4. Wohnung auf einem Grundstück zulassen könnte, wenn diese eine Dauerwohnung sei. Da es einige wenige Objekte mit 4 Wohnungen in diesem Gebiet bereits gibt, könnten diese so auch noch eine nachträgliche Genehmigung erhalten. Problem dabei bleibt aber, dass in Zukunft in den 27 Gebäuden, die bisher ausschließlich als Dauerwohnungen genutzt werden, dann pro Gebäude 2 neue Ferienwohnungen mithin 54 Stück in Zukunft entstehen könnten. Das hat die SPD bereits in Kauf genommen, da so eine Weiterentwicklung des Gebietes ermöglicht würde und eine Finanzierung noch realistisch bleibt. Eine weitere Ferienwohnung pro Gebäude würde aber den Gebietscharakter kippen lassen, da über die 54 Wohnungen hinaus so zusätzlich noch weitere 41 Ferienwohnungen entstehen könnten. Deshalb würde eine 4. Wohnung tatsächlich nur in Frage kommen, wenn diese eine Dauerwohnung wäre.
Joachim Schweitzer und Peter Marnitz erinnern daran, dass bei jeder Änderung von Bebauungsplänen der Anspruch der Sylterinnen und Sylter auf Wohnraum Vorrang vor nur rein wirtschaftlichen Interessen haben müsse: „Man darf dabei nicht nur Klientel-Interessen im Auge haben! Wir respektieren das Beherbergungskonzept, das ja letztendlich beschlossen wurde, um die Interessen der Sylterinnen und Sylter zu vertreten und den Charakter der Insel als gastfreundlichen Wohnort zu bewahren.“ Die SPD bedauert, dass die Bearbeitung des Bebauungsplanes 28 erneut nicht weitergeführt werden kann.