SPD fordert beim B-Plan 28 Berücksichtigung des Beherbergungskonzeptes

12/03/2025

B-Plan

SPD fordert beim B-Plan 28 Berücksichtigung des Beherbergungskonzeptes
Wenn in der letzten Sitzung des Bau- Bau und Planungsausschusses zur Änderung des B-Planes 28 am 10. März keine Entscheidung gefällt wurde, so lag das nicht an der SPD-Fraktion. Drei Beschlussvarianten hatte die Verwaltung vorgelegt, in denen das Verhältnis von Dauer- und Ferienwohnungen unterschiedlich bemessen war. Von Anfang an war für den SPD-Gemeindevertreter Joachim Schweitzer klar, dass für die Sozialdemokraten nur die Variante in Frage kommt, die ein weitgehend ausgeglichenes Verhältnis von Dauer- und Ferienwohnungen vorsieht: „Diese Variante sieht eine 50/50 Lösung vor, wobei pro Grundstück eine Dauerwohnung und 2 Ferienwohnungen zulässig wären. Die CDU argumentiert jedoch so, dass auch mindestens 3 Ferienwohnungen zugelassen werden sollten.“

Gemeinsam mit Joachim Schweitzer vertritt SPD-Fraktionschef Peter Marnitz die Meinung, dass nur diese Variante mit dem Beherbergungskonzept vereinbar ist: „Einstimmig hat die Gemeindevertretung mit der Verabschiedung dieses Konzeptes einen Handlungsrahmen geschaffen, der die Richtschnur für Entscheidungen in diesem Bereich ist. Das gilt auch für die Änderung des vorliegenden B-Planes.“In der detaillierten und gut formulierten Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, welche der vorgeschlagenen Varianten mit dem Beherbergungskonzept vereinbar sind und welche nicht.

„Die von der SPD bevorzugte 50/50-Lösung berücksichtigt die Vorgaben des Konzeptes, die von der CDU ins Gespräch gebrachte Lösung, dass auch mindestens 3 Ferienwohnungen zugelassen werden sollten, um den Eigentümern die Finanzierung Ihrer Häuser zu ermöglichen, widerspricht den Vorgaben des von allen Fraktionen verabschiedeten Beherbergungskonzeptes“, merkt Joachim Schweitzer an.

Vorrang für Dauerwohnraum

Auch die SPD nimmt auf die Grundeigentümer Rücksicht. Sie steht auf dem Standpunkt, dass man auch eine 4. Wohnung auf einem Grundstück zulassen könnte, wenn diese eine Dauerwohnung sei. Da es einige wenige Objekte mit 4 Wohnungen in diesem Gebiet bereits gibt, könnten diese so auch noch eine nachträgliche Genehmigung erhalten. Problem dabei bleibt aber, dass in Zukunft in den 27 Gebäuden, die bisher ausschließlich als Dauerwohnungen genutzt werden, dann pro Gebäude 2 neue Ferienwohnungen mithin 54 Stück in Zukunft entstehen könnten. Das hat die SPD bereits in Kauf genommen, da so eine Weiterentwicklung des Gebietes ermöglicht würde und eine Finanzierung noch realistisch bleibt. Eine weitere Ferienwohnung pro Gebäude würde aber den Gebietscharakter kippen lassen, da über die 54 Wohnungen hinaus so zusätzlich noch weitere 41 Ferienwohnungen entstehen könnten. Deshalb würde eine 4. Wohnung tatsächlich nur in Frage kommen, wenn diese eine Dauerwohnung wäre.

Joachim Schweitzer und Peter Marnitz erinnern daran, dass bei jeder Änderung von Bebauungsplänen der Anspruch der Sylterinnen und Sylter auf Wohnraum Vorrang vor nur rein wirtschaftlichen Interessen haben müsse: „Man darf dabei nicht nur Klientel-Interessen im Auge haben! Wir respektieren das Beherbergungskonzept, das ja letztendlich beschlossen wurde, um die Interessen der Sylterinnen und Sylter zu vertreten und den Charakter der Insel als gastfreundlichen Wohnort zu bewahren.“ Die SPD bedauert, dass die Bearbeitung des Bebauungsplanes 28 erneut nicht weitergeführt werden kann.

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