Die Bearbeitung des B-Plans 28 entwickelt sich zum (Dauer-)Trauerspiel

10/06/2026

Nachdem der erste Entwurf des Bebauungsplanes 28 an den berechtigten Einsprüchen des Kreises und der Landesplanung gescheitert war, sollte jetzt in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ein neuer Entwurf auf den Weg gebracht werden. Alles sah bis zum Sitzungstag so aus, als könnte ein Kompromiss zwischen dem Erhalt von Dauerwohnraum und den Interessen von Ferienwohnungsvermietern erzielt werden. Nicht nur die Sylter Sozialdemokraten fühlten sich deshalb überrumpelt, als knapp vier Stunden vor dem seit Wochen feststehenden Sitzungstermin die CDU einen Antrag veröffentlichte, der sich nach Ansicht der Sylter SPD eindeutig an den Interessen des Vermietungs-Gewerbes und den Forderungen der Sylter Unternehmer orientiert und eine Vervielfachung von Ferienwohnungen in dem Planungsgebiet  ermöglicht. Statt 10 zusätzlicher Ferienobjekte sollen entsprechend dem CDU-Antrag nach ersten seriösen Schätzungen mindestens 50 zusätzliche Ferienwohnungen in dem Gebiet ermöglicht werden. Unterstützt von Markus Gieppner, Fraktionschef der „Insulaner“, setzte die CDU schließlich mit sechs zu fünf Stimmen ihre Maximalforderung durch. Lediglich für die zusätzliche Forderung der Christdemokraten, auch Kellerräume zur Ferienvermietung zuzulassen, kam zum Bedauern der CDU keine Mehrheit zustande.

An der Verwaltung lag es nicht, darin sind sich die Parteien jenseits der CDU und der Insulaner einig, dass der Weg für einen für alle Seiten akzeptablen Kompromiss verlassen wurde. In der Vorlage, die dem Ausschuss zur Beratung vorlag, wurden zwei mögliche Beschlüsse vorgeschlagen und die Folgen der jeweiligen Vorschläge in einer Tabelle auch für jeden Laien verständlich dargestellt. Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Berherbergungskonzeptes und der Einsprüche von Kreis und Land, sollten bei einem Vorschlag in den Gebäuden des Plangebietes entweder eine Ferienwohnung (Vorschlag 1) oder bei einer Grundstücksgröße von über 700 Quadratmetern auch zwei Ferienwohnungen (Vorschlag 2) zulässig sein. Das hätte im Endeffekt 10 oder 30 zusätzliche Urlaubquartiere zugelassen. Außer CDU und Insulanern waren sich alle anderen im Ausschuss vertretenden Parteien einig, dass maximal 10 zusätzliche Ferienwohnungen (Vorschlag 1) in dem Bereich akzeptabel sind.

Da noch rechtliche Fragen zu klären sind, wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses voraussichtlich am 13. Juli noch einmal über den B-Plan 28 beraten werden, bevor zu guter Letzt die Gemeindevertretung darüber entscheidet.

In engem Kontakt mit Bewohnern des entsprechenden Gebietes hat die SPD einen Änderungsvorschlag entwickelt, der zwar für jedes Gebäude drei Wohnungen möglich machen soll, von denen aber nur eine Wohnung Ferienzwecken dienen darf. Das entspräche von der Zahl der Ferienobjekte dem Vorschlag 1, der nur 10 zusätzliche Ferienwohnungen in dem Gebiet möglich machen soll. Damit bestünde die Chance zusätzliche Dauerwohnungen zu schaffen und damit die Ferienwohnungen auf eine vermietbare Wohnungsgröße zu reduzieren. So könnten auch die Bedenken des Insulaner-Chefs, dass bei nur einer Ferienwohnung pro Haus die Ferienwohnung eine unvermietbare Größe habe, ausgeräumt werden

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