Land bewertet Sanierung positiv

So sieht es auch die Landesregierung. Auf die Frage, wie sie den Zustand des Gebäudes einschätzt, antwortet die zuständige Bildungsministerin: „Bei dem als „Rantum Inge“ bekannten Gästehaus handelt sich um ein ehemaliges kombiniertes Wohn- und Wirtschaftsgebäude uthländischen Typs, das auf das Wohnhaus des Strandvogtes Peter Taken von 1818 zurückging. Durch eine Sturmflut im Jahr 1964 schwer beschädigt, wurde das Gebäude nach Entwürfen des Architekten Kühn weitgehend auf den Grundmauern und in auf den Altbau referierenden Formen wiederaufgebaut. Durch den langen Leerstand und fehlende Unterhaltungsmaßnahmen zeigt das Gebäude heute ein deutliches Sanierungserfordernis. Sicherungsmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Beschädigungen wurden bereits umgesetzt.“

Zur weiteren Perspektive des Gebäudes zeigt sich die Ministerin optimistisch: „Mit dem kürzlich vollzogenen Eigentümerwechsel haben sich die neuen Eigentümer der Aufgabe angenommen, „Rantum Inge“ instand zu setzen und die Nutzung als Gästehaus in modernisierter Form wiederaufzunehmen. Neben dem notwendigen Gebäudeerhalt ist somit auch eine langfristige, gebäudegerechte Nutzung geplant.“

Ob man diesen Optimismus teilen kann, wird wahrscheinlich manchem Sylter nach aktuellen Erfahrungen schwerfallen.

Im Grundsatz sei es, so die ministerielle Antwort, auch möglich, dass Denkmalschutz-Behörden auf Notfälle reagieren können: „Anordnungen und Ersatzvornahmen nach § 17 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz kommen für die kurzfristige Umsetzung dringend erforderlicher Erhaltungsmaßnahmen an einem Kulturdenkmal bei dessen akuter Bedrohung in Betracht.“ Da derzeit eine Planung zur nachhaltigen Sanierung und Nutzung von „Rantum Inge“ entwickelt werde, so das Ministerium, und die neuen Eigentümer eine regelmäßige und offene Kommunikation pflegen, seien Zwangsmaßnahmen durch die obere Denkmalschutzbehörde derzeit nicht vorgesehen.